Mit der Validierung ist es möglich, außeruniversitär erlangte Qualifikationen aus dem nicht-formalen Lernbereich (z.B. private Kurse, Angebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung, berufliche Zusatzausbildungen) und dem formalen Lernbereich (z.B. sekundärer Bildungssektor) für das Studium anerkennen zu lassen.
Eine Validierung ist an der Uni Graz aktuell in folgenden Studien möglich:
- Bachelor- und Masterstudium Sport- und Bewegungswissenschaften
- Masterstudium Erwachsenen- und Weiterbildung
- Erweiterungsstudium Leadership
Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen aus dem universitären/postsekundären Bereich bedürfen keiner Validierung. Hier kann man direkt über UNIGRAZonline einen Antrag auf Anerkennung für das Studium stellen.
Was ist bei der Validierung zu tun?
Validierungsformular ausfüllen, Unterlagen über die außeruniversitär erlangte Qualifikation (insbesondere Zertifikat/Nachweis über Absolvierung, Curriculum/Stundenplan) vorbereiten und Gesprächstermin mit dem Validierungsbeauftragten vereinbaren. Die vorbereiteten Dokumente sowie das ausgefüllte Formular zum Gespräch mitbringen.
Mit dem durch den Validierungsbeauftragten gegengezeichneten Validierungsformular und den Unterlagen zur Qualifikation kann dann ein Anerkennungsantrag über UNIGRAZonline gestellt werden.
Good to know...
Außeruniversitäre Qualifikationen können nur für ganze Module des betreffenden Curriculums anerkannt werden. Eine Validierung ist also nicht für einzelne Lehrveranstaltungen möglich.
Es werden die Lernergebnisse der außeruniversitär erbrachten Leistungen und des jeweiligen Moduls miteinander verglichen. Diese dürfen sich um nicht mehr als 30% unterscheiden. Bei den Lernergebnissen geht es um die Frage, welche Fertigkeiten und Kenntnisse habe ich durch eine Ausbildung, einen Kurs etc. erworben. Deshalb ist es wichtig, diese im Validierungsformular gut herauszuarbeiten.
Für Qualifikationen, die vor Beginn des Studiums erlangt wurden, muss der Anerkennungsantrag in UNIGRAZonline bis spätestens Ende des zweiten inskribierten Semesters gestellt werden. Da im Zusammenhang mit der Validierung dieser erst nach dem Gespräch mit dem Validierungsbeauftragten möglich ist, rechtzeitig Gesprächstermin vereinbaren!
Genau nachlesen...
Die gesetzliche Grundlage für die Validierung findet sich in § 78 Universitätsgesetz. Die Satzung der Uni Graz (§§ 36b und 36c Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) sowie die Richtlinie der Studiendirektorin über die Durchführung von Validierungsverfahren legen das Nähere fest.
Was man unter dem formalen und non-formalen Lernbereich versteht, ist im ECTS-Leitfaden 2015 umschrieben.
Ihr Ansprechpartner
MMag. Dr. Wolfgang Schleifer
Validierungsbeauftragter der Universität Graz Telefon:+43 316 380 - 2100
Ort:Büro der Vizerektorin für Studium und Lehre
Universitätplatz 3, 1. Stock, 8010 Graz