Mit der Validierung ist es möglich, außerhalb universitärer Bildungswege erworbene Kompetenzen in ein Studium einzubringen und für Prüfungen anerkennen zu lassen. Diese Kompetenzen (Lernergebnisse) können etwa über Kurse von privaten Anbieter:innen, Angebote aus der Erwachsenen- und Weiterbildung, den Beruf, in der Freizeit oder auch im sekundären Bildungssektor erlangt worden sein.
Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen aus dem universitären/postsekundären Bereich bedürfen keiner Validierung. Hier kann direkt über UNIGRAZonline ein Antrag auf Anerkennung für das Studium gestellt werden.
Good to know...
Komptenzen/Lernergebnisse sind Fertigkeiten und Kenntnisse, die man durch eine Ausbildung, einen Kurs, in der Arbeit oder in der Freizeit - auch durch ein Learning by Doing - erworben hat.
Im Validierungsverfahren werden die außeruniversitär erlangten Lernergebnisse mit jenen der Prüfung/Lehrveranstaltung verglichen, für welche die Validierung angestrebt wird. Deshalb ist es wichtig, Lernergebnisse gut und nachvollziehbar herauszuarbeiten und durch Nachweise zu dokumentieren.
Die Lernergebnisse einer Prüfung/Lehrveranstaltung stehen im Curriculum des betreffenden Studiums. Sind im Curriculum keine solchen enthalten, ist alternativ auf die Lernziele und Inhalte der einschlägigen Lehrveranstaltungsbeschreibungen auf UNIGRAZonline abzustellen.
Eine Validierung kann nicht für freie Wahlfächer beantragt werden. Freie Wahlfächer sind nämlich ausschließlich aus dem Lehrangebot in- und ausländischer Universitäten sowie inländischer Fachhochschulen und von Pädagogischen Hochschulen zu wählen.
Was ist bei der Validierung zu tun?
Nachweise zusammenstellen, aus denen die erlangten Komptenzen/Lernergebnisse gut hervorgehen: Das können Abschlusszertifikate, Ausbildungsbeschreibungen, Jobprofile, selbst zusammengestellte Portfolios usw. sein.
Lernergebnisse vergleichen: Stimmen die von mir erzielten Lernergebnisse mit jenen der Prüfung/Lehrveranstaltung überein, für die eine Validierung angestrebt wird?
Validierungsformular ausfüllen, mit den vorbereiteten Nachweisen dem Validierungsbeauftragten übermitteln sowie mit diesem einen Gesprächstermin vereinbaren.
Mit dem durch den Validierungsbeauftragten unterzeichneten Validierungsformular und den Unterlagen zu den Lernergebnissen kann im Anschluss ein Anerkennungsantrag über UNIGRAZonline gestellt werden.
Genau nachlesen...
Die gesetzliche Grundlage für die Validierung findet sich in § 78 Universitätsgesetz. Die Satzung der Uni Graz (§§ 36b und 36c Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) sowie die Richtlinie der Studiendirektorin über die Durchführung von Validierungsverfahren legen das Nähere fest.
Unsere Datenschutzerklärung zu Validierungen ist hier aufrufbar.
Zur Idee der Validierung und zu weiteren allgemeinen Informationen in diesem Zusammenhang finden Sie hier mehr.
Ihr Ansprechpartner
MMag. Dr. Wolfgang Schleifer
Validierungsbeauftragter der Universität Graz +43 316 380 - 2100
Büro der Vizerektorin für Studium und Lehre
Universitätplatz 3, 1. Stock, 8010 Graz